Förder­programme

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Sing-Projekte mit Kindern und Jugendlichen

Vereine und Chöre benötigen häufig finanzielle Unterstützung, neben den Zuschüssen des Chorverbandes stellen Förderprogramme eine weitere Einnahmequelle dar. Aufgrund der Vielfalt an Fördermöglichkeiten bietet der Saarländische Chorverband auf dieser Seite eine Auswahl, um bei der Recherche nach passenden Fördermitteln für Sing-Projekte mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Schwerpunkte sind unter anderem gemeinnützige Vereine und Organisationen, Musik und Kulturelle Bildung.

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Das Zukunftspaket

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Bundesprogramm für Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit:

Mit dem Zukunftspaket möchte das BMFSFJ junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr in den Mittelpunkt stellen und ihnen Raum für Beteiligung und Engagement geben. Dafür gibt es derzeit zwei Möglichkeiten
Förderfeld 1a: Projekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und umsetzen und mithilfe von Trägern beantragen
Förderfeld 1b: Projekte, die von Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geplant und umgesetzt werden

Zuschuss­geber
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Antrags­frist
Förderfeld 1a: 01.02.-15.09.2023; Förderfeld 1b: 20.03.-03.04., 08.05.-26.05.2023

Projekt­start

01.03.2023
Projekt­laufzeit
31.12.2023
Antrags­berechtigt
Kinder und Jugendliche mithilfe von Trägern, Kommunen, Träger (= Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, bspw. Kulturvereine, Träger der Ganztagsbetreuung, Kitas)
Förder­summe
Förderfeld 1: bis 100.000 Euro
Antrag­stellung über

Musik für alle!

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Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen:

Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte von insbesondere Chören, Orchestern und Musikvereinen sowie Kulturinstitutionen gefördert, die Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren den Zugang zur Musik ermöglichen. Ob das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe oder ein Konzertbesuch – „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten von Projektideen mit mind. zwei weiteren Bündnispartnern.

Zuschuss­geber
Bundesmusikverband für Chor und Orchester e.V.
Antrags­frist
01.05.2023/ 01.09.2023

Projekt­start

ab 01.07.2023/ ab 01.11.2023
Antrags­berechtigt
Musikvereine, Chöre, gemeinnützige Organisationen, wie Kulturzentren, private und städtische Musikschulen
Förder­summe
unbegrenzt, Vollfinanzierung, Folgeantrag möglich
Antrag­stellung über

Kunst und Kultur für alle

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Förderaktion für partizpative, inklusive Projekte:

Die Aktion Mensch unterstützt partzipative und inklusive Projekte im Bereich Kunst und Kultur, in denen Menschen mit und ohne Behinderung sich kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können. Im Fokus stehen die Bausteine Partizipation und Barrierefreiheit. Zielgruppen sind Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder und Jugendliche.

Mit dieser Förderung unterstützt die Aktion Mensch auch Vorhaben im Bereich Musik (Konzerte, Chorprojekte, Instrumente lernen etc.).

Zuschuss­geber
Aktion Mensch e.V.
Antrags­frist
15.06.2023
Projekt­laufzeit
max. 12 Monate
Antrags­berechtigt
juristische Personen, die gemeinnützig sind, ihren Sitz in Deutschland haben und über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan verfügen
Förder­summe
max. 15.000 Euro
Antrag­stellung über

Mikroförderprogramm

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Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume:

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt möchte mit dem Mikroförderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen unterstützen. Die Fördermittel können dabei auf vielfältige Weise genutzt werden: Ob es darum geht, neue Mitstreiter für die eigenen Aktivitäten zu gewinnen, bereits Engagierte zu motivieren, sich weiterhin einzubringen oder den Verein fit zu machen für eine digitale Verwaltung und Kommunikation – Sie vor Ort wissen am besten, was es braucht, um die Strukturen für Ehrenamtliche und Engagierte vor Ort zu verbessern.

Zuschuss­geber
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Antrags­frist
fortlaufend

Projekt­start

i.d.R. 8 Wochen nach Antragstellung
Projekt­laufzeit
bis 31.12.2023
Antrags­berechtigt
Gemeinnützige Organisationen in strukturschwachen oder ländlichen Räumen
Förder­summe
bis zu 2.500 Euro (Eigenanteil von 10 Prozent)
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Chorbegegnungen

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Förderprogramm für internationale Chorprojekte:

Mit dem Förderprogramm Chorbegegnungen können Zuschüsse für Begegnungen mit Chören aus dem Ausland beantragt werden. Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) an Chöre weiter. Die Idee hinter dem Förderporgramm: Neues lernen, den Horizont erweitern und mit anderen Kindern und Jugendlichen singen, singen, singen!

Zuschuss­geber
Deutsche Chorjugend
Antrags­frist
31. Januar für Chorbegegnungen im selben Jahr (manche Länder haben besondere Fristen)
Projekt­laufzeit
bis Ende Dezember
Antrags­berechtigt
Chöre, die Mitglied im Deutschen Chorverband sind oder es werden wollen
Förder­summe
Zuschüsse für z.B. Reisekosten
Antrag­stellung über

Kreative Praxis

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Förderprogramm für kulturelle Kooperationen an saarländischen Schulen:

Kreative Praxis ist ein Projekt der Saarländischen Landesregierung in Kooperation mit der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. und der Arbeit und Kultur Saarland GmbH. Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden Schulen und Kulturvereinen, Kulturinstitutionen oder Kulturschaffenden. Durch den aktiven und kreativen Umgang der Kinder und Jugendlichen mit Inhalten, Gegenständen und Protagonisten des Kulturschaffens sollen sowohl die kognitiven und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen gefördert, als auch Zugänge zum kulturellen Umfeld geschaffen werden.

Zuschuss­geber
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Antrags­frist
laufend
Antrags­berechtigt
Schulen
Förder­summe
Zuschüsse für Personalkosten (30 Euro/ 45 Min.) + Sachkosten (50 Euro)
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Förderfonds Chancengerechtigkeit

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Förderfonds zur Unterstützung von Schulen und Kitas im Bereich Chancengerechtigkeit:

Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung. Mit dem Förderfonds soll das Potenzial von Kitas und Schulen ausgeschöpft werden, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Auch Chorprojekte sind möglich, wenn zum Beispiel Kinder und Jugendliche durch das Projekt Chancengerechtigkeit aktiv erfahren oder etwas über Chancengerechtigkeit lernen.

Zuschuss­geber
Stiftung Bildung
Antrags­frist
fortlaufend
Antrags­berechtigt
Kita- und Schulfördervereine, in Ausnahmefällen auch über eine Kooperation mit einem gemeinnützigen Verein
Förder­summe
zwischen 500 bis 5.000 Euro
Antrag­stellung über